Genossenschaft
EW Romanshorn
Bankstrasse 6
8590 Romanshorn
Tel: 071 466 70 70
Wärmepumpen-Programm
Wärmepumpen-Programm
Gefördert werden Ersatzanlagen bestehender Öl- und Gasheizungen und Elektrodirektheizungen sowie Luft/Wasser-Wärmepumpen durch Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen, sowie der Einsatz von Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen-Anlagen in Neubauten. Luft/Wasser- oder Abluft/Luft-Wärmepumpen werden nur in Bauten nach dem Minergie-P Standard gefördert. Die Förderbeiträge werden mittels Beitragszahlung einmalig geleistet.
Fördersätze
Wärme- dämmung | Gebäudetyp | Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser- Wärmepumpe | Luft/Wasser- oder Abluft/Luft- Wärmepumpe |
Konventionell | Ein-/Zweifamilienhäuser | 2’000 Fr. | Keine Förderung |
Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen | 4’000 Fr. | ||
Nichtwohnbauten klein | 2’000 Fr. 1) | ||
Nichtwohnbauten gross | 4’000 Fr. 2) | ||
Minergie | Ein-/Zweifamilienhäuser | 3’000 Fr. | |
Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen | 6’000 Fr. | ||
Nichtwohnbauten klein | 3’000 Fr. 1) | ||
Nichtwohnbauten gross | 6’000 Fr. 2) | ||
Minergie-P | Ein-/Zweifamilienhäuser | 3’000 Fr. | 1'000 Fr.3) |
Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen | 6’000 Fr. | 2'000 Fr.4) | |
Nichtwohnbauten klein | 3’000 Fr. 1) | 1'000 Fr. 3) | |
Nichtwohnbauten gross | 6’000 Fr. 2) | 2'000 Fr. 4) | |
Der Förderbeitrag ist pro Projekt auf max. 20'000 Fr. limitiert. | |||
1) Nicht bewohnte Gewerbe- oder Industriebauten, elektrische Leistungsaufnahme der Wärmepumpe bis 3kW.
2) Nicht bewohnte Gewerbe- oder Industriebauten, elektrische Leistungsaufnahme der Wärmepumpe grösser 3kW.
3) Elektrische Leistungsaufnahme der Luft/Wasser-Wärmepumpe oder der Abluft/Luft-Wärmepumpe maximal 1.5kW
4) Elektrische Leistungsaufnahme der Luft/Wasser-Wärmepumpe oder der Abluft/Luft-Wärmepumpe maximal 3.0kW.
Förderbedingungen
- Beitragsberechtigt sind nur Anlagen, deren Fördergesuch vor Installationsbeginn eingereicht wurde. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
- Beitragsberechtigt sind neu installierte Wärmepumpen als Ersatz von bestehenden Ölheizungen, Gasheizungen und Elektrodirektheizungen sowie Luft/Wasser-Wärmepumpen oder der Einsatz von Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen für Neubauten.
- Luft/Wasser-Wärmepumpen oder Abluft/Luft-Wärmepumpen werden nur in Bauten nach Minergie-P Standard gefördert.
- Vor Installationsbeginn müssen das Anschlussgesuch für elektrische Wärme und die Installationsanzeige des Elektroinstallateurs dem EW Romanshorn eingereicht werden. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Installations- und Anschlussbewilligung erfolgt auf eigenes Risiko.
- Die Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen müssen für eine Sperrung durch das EW Romanshorn von täglich 2 x 1 Stunde ausgelegt werden.
- Für Abluft/Luft-Wärmepumpen in Minergie-P Bauten bis maximal 1.5kW elektrischer Leistungsaufnahme gilt die Sperrung nur für die Zusatzheizung.
- Die Sperrfunktion wird durch Mitarbeiter des EW Romanshorn kontrolliert und abgenommen.
- Die Wärmepumpe muss das Gütesiegel Wärmepumpen der Fachvereinigungen Wärmepumpen Schweiz FWS oder ein gleichwertiges Gütesiegel tragen.
- Das EW Romanshorn entscheidet über Art und Höhe der Förderbeiträge abschliessend. Der Entscheid ist nicht anfechtbar.
- Die Summe aller Förderbeiträge ist auf 60'000 Fr. pro Jahr limitiert.
Stand: November 2010

