Genossenschaft
EW Romanshorn
Bankstrasse 6
8590 Romanshorn

Tel: 071 466 70 70

Wärmepumpen-Programm

Wärmepumpen-Programm

Wärmepumpe

Gefördert werden Ersatzanlagen bestehender Öl- und Gasheizungen und Elektrodirektheizungen sowie Luft/Wasser-Wärmepumpen durch Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen, sowie der Einsatz von Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen-Anlagen in Neubauten. Luft/Wasser- oder Abluft/Luft-Wärmepumpen werden nur in Bauten nach dem Minergie-P Standard gefördert. Die Förderbeiträge werden mittels Beitragszahlung einmalig geleistet.

Wärmepumpen-Förderprogramm Stand November 2010

Antrag Wärmepumpen  

Fördersätze

Wärme-

dämmung

Gebäudetyp

Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser- Wärmepumpe

Luft/Wasser- oder Abluft/Luft-

Wärmepumpe

Konventionell

Ein-/Zweifamilienhäuser

2’000 Fr.

Keine Förderung

Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen

4’000 Fr.

Nichtwohnbauten

klein

2’000 Fr. 1)

Nichtwohnbauten

gross

4’000 Fr. 2)

Minergie

Ein-/Zweifamilienhäuser

3’000 Fr.

Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen

6’000 Fr.

Nichtwohnbauten

klein

3’000 Fr. 1)

Nichtwohnbauten

gross

6’000 Fr. 2)

Minergie-P

Ein-/Zweifamilienhäuser

3’000 Fr.

1'000 Fr.3)

Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen

6’000 Fr.

2'000 Fr.4)

Nichtwohnbauten

klein

3’000 Fr. 1)

1'000 Fr. 3)

Nichtwohnbauten

gross

6’000 Fr. 2)

2'000 Fr. 4)

Der Förderbeitrag ist pro Projekt auf max. 20'000 Fr. limitiert.

1) Nicht bewohnte Gewerbe- oder Industriebauten, elektrische Leistungsaufnahme der Wärmepumpe bis 3kW.

2) Nicht bewohnte Gewerbe- oder Industriebauten, elektrische Leistungsaufnahme der Wärmepumpe grösser 3kW.

3) Elektrische Leistungsaufnahme der Luft/Wasser-Wärmepumpe oder der Abluft/Luft-Wärmepumpe maximal 1.5kW

4) Elektrische Leistungsaufnahme der Luft/Wasser-Wärmepumpe oder der Abluft/Luft-Wärmepumpe maximal 3.0kW.

 

 

 

 

 

Förderbedingungen

  • Beitragsberechtigt sind nur Anlagen, deren Fördergesuch vor Installationsbeginn eingereicht wurde. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Beitragsberechtigt sind neu installierte Wärmepumpen als Ersatz von bestehenden Ölheizungen, Gasheizungen und Elektrodirektheizungen sowie Luft/Wasser-Wärmepumpen oder der Einsatz von Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen für Neubauten.
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen oder Abluft/Luft-Wärmepumpen werden nur in Bauten nach Minergie-P Standard gefördert.
  • Vor Installationsbeginn müssen das Anschlussgesuch für elektrische Wärme und die Installationsanzeige des Elektroinstallateurs dem EW Romanshorn eingereicht werden. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Installations- und Anschlussbewilligung erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Die Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen müssen für eine Sperrung durch das EW Romanshorn von täglich 2 x 1 Stunde ausgelegt werden.
  • Für Abluft/Luft-Wärmepumpen in Minergie-P Bauten bis maximal 1.5kW elektrischer Leistungsaufnahme gilt die Sperrung nur für die Zusatzheizung.
  • Die Sperrfunktion wird durch Mitarbeiter des EW Romanshorn kontrolliert und abgenommen.
  • Die Wärmepumpe muss das Gütesiegel Wärmepumpen der Fachvereinigungen Wärmepumpen Schweiz FWS oder ein gleichwertiges Gütesiegel tragen.
  • Das EW Romanshorn entscheidet über Art und Höhe der Förderbeiträge abschliessend. Der Entscheid ist nicht anfechtbar.
  • Die Summe aller Förderbeiträge ist auf 60'000 Fr. pro Jahr limitiert.

 

Stand: November 2010