Häufig gestellte Fragen
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Was bedeutet das neue Stromversorgungsgesetz für mich?-
Am 1. Januar 2008 trat das neue Bundesgesetz über die Stromversorgung, das Stromversorgungsgesetz (StromVG) in Kraft. Zudem wurde am 14. März 2008 die zugehörige Stromversorgungsverordnung (StromVV) sowie die revidierte Energieverordnung (EnV) zum Energiegesetz (EnG) in Kraft gesetzt. Damit erfährt die Stromversorgung ab 1. Januar 2009 eine grundlegende Neuordnung. Die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Situation sind:
- Ab 1. Januar 2009 können in der ersten Phase Kunden mit einem
Jahresverbrauch von 100'000 kWh oder mehr (grösseres Gewerbe und
Industrie) den Energielieferanten frei wählen.
- Die zweite Phase, die Marktöffnung für alle Kunden ist nach einer Wartefrist von fünf Jahren vorgesehen. Bis dahin gelten alle Kunden mit einem Jahresverbrauch geringer 100'000 kWh als feste Endverbraucher, die den Strom weiterhin beim bisherigen Lieferanten beziehen.
- Währenddem für die Energie (Produkt) der freie Markt zum Tragen kommt, verbleibt die Infrastruktur (Betrieb von Höchstspannungs-, Transport- und Verteilnetze, einschliesslich Systemdienstleistungen) im regulierten Monopol. Grundsätzlich werden die je Netzebene entstehenden Betriebs- und Kapitalkosten von Netzebene zu Netzebene bis zum Kunden weitergereicht (überwälzt). Jede Netzbetreiberin muss ihre Netzkosten nach bestimmten Vorgaben transparent ausweisen und diskriminierungsfrei, das heisst einheitlich pro Verbrauchergruppe, in Rechnung stellen.
- Zu diesem Zweck müssen sämtliche Energieverteilunternehmen (EVU) die Bereiche Netz und Energie strikte trennen. Sie erhalten Auflagen bezüglich Versorgungssicherheit und Netzqualität und die Kosten unterliegen der Kontrolle durch die Elektrizitäts-Kommission (ElCom) als Aufsichtsbehörde.
- Zukünftig müssen auf den Rechnungen die Kosten für die Netznutzung, die zugehörigen Systemdienstleistungen, die Abgaben an das Gemeinwesen, gesetzliche Abgaben, die Energie und die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen werden.
